PCT

K

Kurz€

Guest
Habe da mal ne Frage bezüglich einer PCT anmeldung:Wir haben mal gelernt, dass man, wenn man eine Deutsche Prio beansprucht, Deutschland bei der Anmeldung aufgrund der inneren Prio von der Bestimmung ausschließen sollte.Jetzt hab ich mal in einigen PCT-Akten bei uns nachgeschaut und gesehen, dass wir das bei diesen Akten gar nicht gemacht haben! Die Deutsche Anmeldung, deren Prio wir beansprucht haben, lebt aber dennoch fröhlich weiter...Wie kann das sein? Kann mir das jemand erklären?Vielen Dank!
 
Habe zwar jetzt nicht soviel Ahnung von PCT, aber ich gehe mal davon aus, dass die DE-Prioanmeldung zumindest noch so lange weiterlebt, bis man in die nationale Phase eintritt (Frist bei DE für Eintritt in die nat. Phase liegt glaub ich bei 30 Monaten). Hat man also vergessen, DE direkt beim Antrag von der Benennung auszuschließen, hat man ja eigentlich noch Zeit bis zu dem Zeitpunkt, wo die Nationalisierung ansteht. Zu dem Zeitpunkt könnte man (denke ich) noch das schlimmste verhindern, wenn man im entsprechenden Land, in dem Fall DE, nicht nationalisiert. (Dasselbe gilt auch für Südkorea, Russische Föderation und Japan, falls meine dortige Prio in Anspruch nimmt)Hoffe, ich konnte etwas helfen ;)
 
Danke!Klar hat man da noch ein wenig Zeit, aber soviel ich in den Akten gesehen habe, hatte der Mandant nicht vor die DE-Anm. fallen zu lassen..Warum schließt man DE dann nciht sofort mit aus?Macht doch keinen Sinn, oder?
 
Wenn die PCT-Anmeldung (unter Beanspruchung der Prio einer DE-Voranmeldung) direkt beim Deutschen Patentamt als Anmeldeamt eingereicht wird, bedeutet dies, dass die PCT-Anmeldung automatisch in DE nationalisiert wird und die DE-Voranmeldung damit als zurückgenommen gilt, sobald die Nationalisierungsfrist abläuft. Um die automatische Nationalisierung in DE auszuschließen, kann DE daher gleich ausgenommen werden.Ist das Anmeldeamt der PCT-Anmeldung nicht das DPMA, sondern das EPA, ist dies nicht notwendig.Sollte der Mandant in jedem Fall die DE-Voranmeldung aufrechterhalten wollen, so stimme ich Dir zu, dann könnte DE sofort ausgeschlossen werden, zumal ja noch immer ein Europäisches Patent mit Wirkung für DE aus der PCT-Anmeldung hervorgehen kann, oder?
 
Zitat: Danke!Klar hat man da noch ein wenig Zeit, aber soviel ich in den Akten gesehen habe, hatte der Mandant nicht vor die DE-Anm. fallen zu lassen..Warum schließt man DE dann nciht sofort mit aus?Macht doch keinen Sinn, oder?Zitat: Kurz€Danke!Klar hat man da noch ein wenig Zeit, aber soviel ich in den Akten gesehen habe, hatte der Mandant nicht vor die DE-Anm. fallen zu lassen..Warum schließt man DE dann nciht sofort mit aus?Macht doch keinen Sinn, oder?das DE-Patent aus PCT hat eine längere Laufzeit als die Erstanmeldung, im Idealfall natürlich genau ein Jahr. Meistens dümpelt die Erstanmeldung dann solange vor sich hin, bis die Einspruchsfrist des EP-Patents abgelaufen ist und wird dann fallengelassen. Vorher lässt man die Erstanmeldung natürlich noch nicht fallen, weil das EP ja noch zurückgewiesen oder widerrufen werden könnteAußerdem kann sich der Schutzumfang unterscheiden, vielleicht ist in der PCT-Anm. eine Weiterentwicklung enthalten oder soUnd man weiß nie so genau, auf was für Ideen der Mandant später mal kommt, vielleicht ändert er ja seine Meinung und möchte die Erstanmeldung dann doch fallen lassen. Daher halten wir PRINZIPELL IMMER ALLE Möglichkeiten offen, sofern es geht und solange der EP-DE-Teil nicht nationalisiert ist stört es ja keinen
 
Oben