Zitat: Danke!Klar hat man da noch ein wenig Zeit, aber soviel ich in den Akten gesehen habe, hatte der Mandant nicht vor die DE-Anm. fallen zu lassen..Warum schließt man DE dann nciht sofort mit aus?Macht doch keinen Sinn, oder?Zitat: KurzDanke!Klar hat man da noch ein wenig Zeit, aber soviel ich in den Akten gesehen habe, hatte der Mandant nicht vor die DE-Anm. fallen zu lassen..Warum schließt man DE dann nciht sofort mit aus?Macht doch keinen Sinn, oder?das DE-Patent aus PCT hat eine längere Laufzeit als die Erstanmeldung, im Idealfall natürlich genau ein Jahr. Meistens dümpelt die Erstanmeldung dann solange vor sich hin, bis die Einspruchsfrist des EP-Patents abgelaufen ist und wird dann fallengelassen. Vorher lässt man die Erstanmeldung natürlich noch nicht fallen, weil das EP ja noch zurückgewiesen oder widerrufen werden könnteAußerdem kann sich der Schutzumfang unterscheiden, vielleicht ist in der PCT-Anm. eine Weiterentwicklung enthalten oder soUnd man weiß nie so genau, auf was für Ideen der Mandant später mal kommt, vielleicht ändert er ja seine Meinung und möchte die Erstanmeldung dann doch fallen lassen. Daher halten wir PRINZIPELL IMMER ALLE Möglichkeiten offen, sofern es geht und solange der EP-DE-Teil nicht nationalisiert ist stört es ja keinen