Prüfung als Externe

wolke7

GOLD - Mitglied
Liebe Leute,in diesem Beruf gibt es ja eine relativ große Zahl von Leuten, die nicht erst die Ausbildung machen, sondern als gelernte ReFas, ReNos oder als völlige Quereinsteiger nur zur Abschlussprüfung antreten.Das Forum enthält bereits einige Diskussionen zum Thema, ich möchte aber doch einen aktuellen Thread starten:Wer überlegt wie ich, 2010 als Quereinsteigerin zur Prüfung anzutreten?Meine Frage an die derzeitigen 'offiziellen Azubis' in NRW:Wäre jemand so nett, eure Schulbücher für ReWe, AWL etc. aufzulisten, mit Autor, Titel, Verlag und Erscheinungsjahr?So weit ich weiß, besucht ihr ReFa-Klassen und macht nur den Fachkundeunterricht extra. Schulbücher für PaFas gibt es gar nicht, oder?Für den Überblick habe ich bisher:Schlagwein: Fachwissen (Eigenverlag)Cohausz/Huppertz: Das Patentsekretariat. 2. Aufl., Heymanns 2005Außerdem von unseren Ex-Azubis in der Kanzlei geliehen (derzeit haben wir keine Leute in Ausbildung):Ohlsen/Nalbach/Langer: Rechnungswesen für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. 6. Aufl., winklers 2007Möhlmeier/Wierichs/Wurm: Allgemeine Wirtschaftslehre. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Bildungsverlag EINS, 2007Außerdem würde ich gerne wissen, ob Textverarbeitung mit Word2003 oder mit Word2007 geprüft wird. Das ist ja bekanntlich ein ziemlicher Unterschied... Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!
 
Hallo :)Wir besuchen nicht alle Refaklassen, es gibt auch reine Pafaklassen an wenigen Schulen. Schulbücher in Fachkunde gibts allerdings trotzdem nicht bei uns. Ich finde Huppertz und Schlagwein reicht da aber auch aus, da findet man alles und falls nicht, eben im PatG usw. Bzgl. RVG arbeiten wir mit diesem Buch http://www.amazon.de/gp/reader/3834900583/ref=sib_dp_pt#reader-link da bekommen wir Kopien. Aber das RVG wirst du als Refa ja sowieso gut kennen, da müssen wir lange nicht soviel wissen wie ihr.
 
Danke für den Link! ("Komplett neu mit 19 % MwSt" - das ist ja süß. )ich bin übrigens keine ReFa, sondern Total-Quereinsteigerin.Mit den ReFa-Klassen habe ich mich auf NRW bezogen. Da ich die Prüfung in Düsseldorf machen würde, bin ich besonders interessiert an den dort verwendeten Büchern. Rechnungswesen etc. muss ich auch machen, daher scheint es mir am einfachsten, in den Fächern mit Schulbüchern diese zum Lernen zu verwenden.Allerdings habe ich jetzt gehört, dass die Prüfungsunterlagen nicht abhängig sind von den Schulstandorten, sondern zentral erstellt werden. Kann mir dazu jemand Näheres erklären?Insgesamt sind es ja nicht nur die Bücher und Gesetze, man setze sich hin und lerne, sondern die organisatorischen Details, die man eben nur in der Berufsschule erfährt.
 
Zitat: wolke7sondern die organisatorischen Details, die man eben nur in der Berufsschule erfährt."büroorganisation" bestand darin, dass wir natürlich untereinander darüber geredet haben, wie etwas in unseren kanzleien gehandhabt wirddie abschlussprüfung ist IMHO überall die gleiche, die fragen kommen - angeblich - von den lehrern aus münchen, wahrscheinlich mischt auch die kammer und die prüfungskommisionen mit. die schriftl. prüfungen finden auch deutschlandweit am gleichen tag statt und das wäre ja nicht nötig wenn sie überall unterschiedlich wären
 
Ach dann hab ich das falsch verstanden. Also die Abschlussprüfungen werden soweit ich weiß zentral erstellt, es ist egal wo du was wie lernst, die Prüfung dürfte für alle gleich sein. Im Huppertz steht einiges zur Büroorganisation drin oder? Da du keine praktische Erfahrung hast, wirst du mit solchen Beschreibungen vorlieb nehmen müssen. Du kannst ja auch hier im Forum Fragen stellen, wenn die Abläufe nicht klar sind, die sind ja abgesehen davon auch von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Was du sonst noch können musst ist halbwegs vernünftig tippen, Word beherrschen kann auch nicht von Nachteil sein. Hier gibts ja Prüfungen online, da siehst du, was in etwa verlangt wird in dem Bereich. Ist aber easy, wenn man nicht superlahm tippt. 10 Finger wird meines Wissens nicht verlangt, ich lerne das auch nicht. Alles andere ist pures Wissen würd ich mal behaupten. Klar ists einfach sich Sachen zu merken, die man täglich in der Kanzlei erledigen muss, die Schritte bei Anmeldungen usw. aber es geht auch ohne. Ich muss/te ja auch so das erste Lehrjahr nachlernen, das ging ganz gut, aber das waren bei uns auch nur BWL und VWL Grundlagen, deutsche Schutzrechte, 10-Finger Tippen (wie gesagt, das musst du nicht können, wenn du auch so schnell genug bist, ich glaube 240 Anschläge in der Minute, aber da bin ich nicht sicher, auf jedenfall gut machbar!) ein bisschen RVG und allgemeines Recht und ReWe-Grundlagen, also was man so für die Zwischenprüfung braucht. Was ich dir anbieten kann ist, dass ich dir mal zusammenfasse, was wir genau im ersten Lehrjahr durchgenommen haben, wenn dir das was bringt. Denn letztendlich brauchst du ja sowieso am Ende alles und für den Überblick in Fachkunde hast du ja das "Fachwissen" und "Patentsekretariat". Viele Grüße, Zebra
 
*lächel*So ist es auch wieder nicht, niraconi: Natürlich arbeite ich schon seit einiger Zeit in der Branche, sonst käme ich ja gar nicht auf die Idee, mich 'offiziell' zu qualifizieren. Um extern antreten zu dürfen, muss man zwingend bei einem PA gearbeitet haben, so weit habe ich mich schon informiert bei der Kammer.Die haben mir auch eine Literaturliste zugeschickt, die ist aber nicht gerade sehr aktuell. ("Textverarbeitung mit Word2000"... danke, Tippen kann ich gut genug - solltest du dir übrigens auch überlegen, Zebra, heutzutage muss das jeder können, der nicht gerade Generaldirektor mit 5 Sekretärinnen ist. Bei uns z.B. tippen die PAe viel selber, wir gar nichts nach Diktat.)Mit den organisatorischen Details meinte ich vor allem die für die Prüfung an sich, eine Kollegin hat mir z.B. erzählt, dass man immer weiß Gott welche Paragraphen dazuschreiben muss, auch wenn das gar nicht explizit gefragt sein sollte (z.B. wenn eine Frist errechnet werden soll, die einschlägigen §§ aus dem BGB.) Ähnliches steht auch hier im Forum in einigen Threads.Etwas schockiert hat mich auch die Aussicht auf 110 Fragen in 90 Minuten, da muss ja -alles- wie aus der Pistole geschossen kommen, man hat keinerlei Zeit nachzuschlagen.Da habe ich eben Sorge, etwas nicht mitzubekommen und dann eigentlich alles Fachwissen verstanden zu haben vom Prinzip her, aber aus Mangel als solchen Informationen zu wenig auswendig zu lernen und unnötig Punkteabzüge zu kriegen.
 
Das verstehe ich. :) Die Angst hab ich auch, hat sicher jeder! Die Zeit find ich auch ziemlich knapp, aber man soll es ja können und nicht alles nachschlagen. ABER: Es sind so einige Multiple Choice Sachen dabei, das wiegt die Anzahl der Fragen etwas auf. Und zwischendrin mal was nachschauen wird sicher gehen, wenn man absolut auf dem Schlauch steht. Die Paragraphen müssen soweit ich weiß dazu ja, aber die kann man ja dann auch einfach mit den Fristen mitlernen, dann schreibt sich das von alleine hin.Wir schreiben eigentlich zu allem, was wir lernen die Paragraphen dazu, dann verinnerlicht man das von alleine. Solltest du auch machen, beim Lernen. Das gleiche beim Bgb. Zum Tippen: 10 Finger ist mMn nach nur dann sinnvoll, wenn man selbst noch nicht gut tippen kann. Denn sonst muss man umlernen und dann wird man erstmal sehr viel langsamer. Ich schaffe jetzt schon viel mehr als die erforderliche Anzahl in der Prüfung und tippe gut genug, da mach ich mir die Mühe nicht. Die Zeit, die ich zum Üben brauche, kann ich gut für andere Fächer gebrauchen. :)
 
§§ von Anfang an mitlernen ist ein sehr guter Tipp, das werde ich auf jeden Fall beherzigen.Für ReWe und AWL meinte meine Kollegin, ich solle einfach ihre Schulbücher lernen, nicht weniger und v.a. nicht mehr.Inwieweit kommen in der Rechts- und Fachkunde eigentlich BGB, HGB, UrhR etc. dazu? Ich kann ja schlecht das ganze BGB lernen* - kann man das irgendwie auf einschlägige Bereiche eingrenzen? Und wo steht das gegebenenfalls - im Rechtskundebuch? (Das habe ich nämlich noch nicht.)Zum nationalen Teil Fachkunde kommt wohl auch das RVG dazu, so weit ich weiß. Von vorne bis hinten, oder kann man ggf. beim Strafrechtsteil oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein wenig großzügiger drüberlesen?(Glücklicherweise hatte ich früher auch RAe in der Kanzlei dabei, daher kenne ich deren Abrechnerei. Es ging aber auch um gewerbl. Rechtsschutz, nicht um Scheidungskriege oder Notariatssachen.)*Kann ich schon, aber dann wäre ich gleich RA'in geworden.
 
Zum Bgb kann ich nicht viel sagen, wir haben bisher bloß aus den ersten 3 Büchern gelernt, keine Ahnung, was noch dazu kommt, bis zum Ende. Bisher hatten wir die üblichen Sachen...Rechtsfähigkeit, Juristische Personen, Begriff der Sache, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertrag, Vertretung und Vollmacht, Verjährung, Hemmung, Aufhebung, Neubeginn der V., Rechtsfolgen, Schenkung, Unerlaubte Handlung, Schadensersatz, Deliktsfähigkeit, Aufsichtspflicht(sverletzung) usw. Rewe...hm, ja mir wurde auch gesagt, bloß nicht zuviel lernen und auf jeden Fall so lernen, wie es in der Schule gemacht wird, also mit den einzelnen Rechenschritten usw. obwohl man das meiste ja viel schneller lösen kann. Immer auf niedrigem Niveau bleiben, so blöd es klingt, aber sonst kriegt man Punktabzug. RVG kommt auch dazu ja, aber ich glaube nicht so umfangreich wie bei den Renos, denke nicht, dass wir da auch alles lernen müssen, schau mal in die Abschlussprüfungen rein, was da alles drankommt. Ich bin ja erst im zweiten Schullehrjahr, vielleicht antworten hier ja noch mehr Leute, die vielleicht im dritten LJ sind oder bereits fertig, die können da bestimmt besser helfen. :)
 
pro §§-Angabe gibt's einen halben Punkt. Ohne diese §§-Punkte KANN man keine gute Note erreichen§§ auswendig lernen ist aber nicht nötig, sondern eher das Gesetzbuch entsprechend zu präparieren (Fähnchen an den Seiten, Textmarker, bunt etc) und zu wissen, auf welchen2-3 Seiten man ungefähr nach den betreffenden § suchen muss und Du brauchst natürliche kein Strafrecht, auch nicht im RVG. Es dreht sich hauptsächlich um Verfahens-, Geschäfts-, Termins- und Eingungsgebühr. Wann welche Gebühr angesetzt wird, ob eine Gebühr auf eine andere angerechnet wird und auf Grundlage welchen Streitwerts (natürlich inkl. §§ bzw. VV-Nr.)In Textverarbeitung kommt neben 10 Minuten Tippen (ich meine 240 oder sogar 280 Anschläge) auch DIN-Normen dran. Man muss dann selbst einen Brief ausformulieren und neben dem Inhalt wird auch die Einhaltung der DIN-Normen bewertet (Titel & Adresse richtig, Anzahl der Leerzeilen, Satzzeichen mitformatiert etc). Außerdem muss man einen anderen Text entsprechend den handschriftlichen Vermerken formatieren
 
Das ist ja schon mal erfreulich, dass Strafrecht i.A. nicht so wichtig ist, das interessiert mich nämlich überhaupt nicht. (Obwohl wir auch das mal hatten, Strafanzeige wegen Ideenklau. Und Erbrecht - wem gehört jetzt die Marke?)RVG-Rechnungen wird man also für solche Fälle machen müssen, in denen ein RA und ein PA zusammen irgendwas abwickeln (Nichtigkeitsklage, Abmahnung o.ä.) und jeweils Gebühren kriegen? Gut, da kenne ich mich aus der Praxis schon ein wenig aus.- Enders, RVG für Anfänger, 14. Aufl.ist übrigens gut, finde ich! Auch für die Praxis zum Nachschlagen.Muss ich mir eben die DIN5008 etc. noch mal ansehen für TV. Aber daran soll's nicht scheitern, Korrekturzeichen und 350+ Anschläge kann ich.Gerade deine Aufzählung vom 1. Schuljahr hilft mir, Zebra, das haben nämlich meine Kolleginnen mit Abi nicht mitverfolgt. Sieht mir nach einem allgemeinen Überblick in Rechtskunde aus - sollte eigentlich jeder wissen, was ein Vertrag ist, aber das haben wir am Gymnasium damals nicht gelernt.Somit gibt's noch einige Bildungslücken zu füllen...Jetzt weiß ich ja, wo ich fragen kann - sehr nett, dass man hier prompt und genau Antwort bekommt!
 
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