Stand der Technik

Pafa50

BRONZE - Mitglied
Hallo,

ich habe mal eine Frage ... Wenn für eine deutsche oder europäische Patentanmeldung vom Amt eine Recherche nach Stand der Technik durchgeführt wird bzw. Stand der Technik im Prüfungsverfahren ermittelt wird, wieso werden dann auch Auslands- oder kontinentübergreifende Patente ermittelt? Ich meine, das Patent soll doch im ersten Fall erstmal nur in Deutschland erteilt werden. Wieso ist dann z.B. eine japanische Patentanmeldung von Belang? Der einzige Grund (vielleicht ist das auch der richtige und einzige) wäre vielleicht, dass ich die deutsche als Prioanmeldung für spätere Auslandsanmeldungen nutzen will?!

Sorry, wenn die Frage etwas dumm ist, aber ich möchte es gerne wissen!

Danke schon mal für Antworten!
 
Ich habe einmal den schönen Satz gelesen, dass ein "Patent die Belohnung eines Erfinders für die Bereicherung des Standes der Technik" ist. Wer lediglich etwas abkupfert, was er zufällig im Ausland gesehen hat, bereichert den (weltweiten) Stand der Technik nicht. Daher auch keine Belohnung.

Wieso ist dann z.B. eine japanische Patentanmeldung von Belang? Der einzige Grund (vielleicht ist das auch der richtige und einzige) wäre vielleicht, dass ich die deutsche als Prioanmeldung für spätere Auslandsanmeldungen nutzen will?!

Eher kein Grund, denn die veröffentlichte japanische Patentanmeldung wäre auch bei Nachanmeldungen im Ausland (in Japan oder sonstwo) Stand der Technik.

Viele Grüße

SabiKu
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage ... Wenn für eine deutsche oder europäische Patentanmeldung vom Amt eine Recherche nach Stand der Technik durchgeführt wird bzw. Stand der Technik im Prüfungsverfahren ermittelt wird, wieso werden dann auch Auslands- oder kontinentübergreifende Patente ermittelt? Ich meine, das Patent soll doch im ersten Fall erstmal nur in Deutschland erteilt werden. Wieso ist dann z.B. eine japanische Patentanmeldung von Belang? Der einzige Grund (vielleicht ist das auch der richtige und einzige) wäre vielleicht, dass ich die deutsche als Prioanmeldung für spätere Auslandsanmeldungen nutzen will?!

Sorry, wenn die Frage etwas dumm ist, aber ich möchte es gerne wissen!

Danke schon mal für Antworten!

Hallo,
es ist einfach im Patentgesetz bestimmt, dass nur neue Erfindungen patentiert werden können. Beim EPÜ ist es der
Artikel 54 EPÜ:

Neuheit

(1)
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
(2)
Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.

Dementsprechend recherchieren die Patentämter auch weltweit.

Der territoriale Aspekt ist später nach der Patenterteilung von Bedeutung. Dein Patent bietet nur Schutz in dem Land oder in der Region, in der es erteilt worden ist. Das heißt, wenn Deine Erfindung, die über ein europäisches Patent geschützt ist, in den USA benutzt wird, macht es kaum Sinn dagegen vorzugehen.

Beantwortet das deine Frage?

Viele Grüße
Brigitte
 
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