Unterschied zwischen Patent und Geschmacks- oder Gebrauchsmuster?

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Anabelle

Guest
Hallo, ich habe bald ein Vorstellungsgespräch als patentanwaltsfachangestellte und will mich etwas informieren. Ich lese immer Patent und Geschmakcsmuster oder Gebrauchsmuster. Was ist denn da der Unterschied, woher weiß man ob man ein Patent oder ein Muster anmeldet? Ist z.B. die Marke adidas, oder die drei Streifen der Marke ein Patent oder Muster???Hilfe!!!! Bitte um Antwort!Danke
 
Patent ist ein technisches Schutzrecht, also die Lösung eines technischen Problems. Im Regelfall (DE/EP-Verfahren) wird das Patent nach Recherche und materieller Prüfung vom Amt erteilt, Laufzeit 20 Jahre am Anmeldetag.Gebrauchsmuster ist auch ein technisches Schutzrecht, aber ohne materielle Prüfung, wird also einfach eingetragen wenn das formale stimmt. Laufzeit ist 10 Jahre. Dafür wird es dann erst im Streitfall geprüft, wenn der angebliche Verletzer sich mit einem Löschugsverfahren wehrt.Geschmacksmuster ist Designschutz, also z.B. Tischdeckenmuster oder Autofelgen oder .... angemeldet wird jeder Kerampf, Schutzdauer 25 Jahre, auch ein Registerrecht ohne materielle Prüfung vor Eintragung."Adidas" und die "Drei Streifen" sind Marken. Hier wird der Name geschützt, nicht das Produkt. Es darf also weiterhin jeder T-Shirts verkaufen, nur halt nicht wenn aldidas draufsteht. Es gibt Wortmarken, Bildmarken, Hörmarken, Positionsmarken und und und.Die Marke ist auch ein Registerrecht, geprüft wird nur, ob die Angabe beschreibend ist. "Apple" als Marke für die Ware Obst geht natürlich nicht, für PC's aber schon! Schutzdauer ist 10 Jahre, kann aber alle 10 Jahre bis ans Ende der Welt verlängert werden.Grüße
 
Super vielen vielen Dank das hilft mir echt weiter! Sind Sie Patentanwaltsfachangestellte? Wenn ja, können sie mir etwas über den Beruf erzählen, ob er langweilig ist oder was ihnen besonders gefällt etc..!?
 
Hallo Du!Um das jetzt mal einfach zu erklären:patente sind z.B. Maschinen, Geräte und chemische Stoffe! Und haben eine Laufzeit von 20 Jahren.Ein Gebrauchsmuster wird auch das "kleine Patent" genannt. Und hat eine maximal Laufzeit von 10 Jahren. Hier werden wie beim Patent auch technische Erfindungen geschützt, jedoch andere Anforderungen an die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit gestellt. Eine Erfindung beruht bei einem Patent auf einer erfinderischen Tätigkeit, wobei beim Gebrauchsmuster nur der erfinderische Schritt notwendig ist. Außerdem unterscheiden sie sich in der Neuheit, aber das wäre alles zu kompliziert zu erklären! Will dich ja nicht verwirren........Geschmacksmuster sind Muster die zweidemensionale Erscheinungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben oder der Verzierung ergeben. z.B. die ästhetische Gestaltung oder Form einer BadewanneMarken dienen als Kennzeichen zur Unterscheidung der Ware eines Unternehmens. Als Marke geschützt werden z.B. Worte, Bilder und Kombinationen von Worten und Bildern. Die Laufzeit einer Marke beträgt: 10 Jahre und kann beliebig oft durch Zahlung von Gebühren verlängert werden.Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte und wünsche dir alles Gute für dein Vorstellungsgespräch! Kann dir nur einen Tipp geben, kauf dir das Buch " Das Patentsekretariat". Kostet allerdings 88 EuroLG S.L
 
ich finde das echt so super hier, hab gar nicht gedacht das mir überhaupt jemand antwortet! echt toll!!!!ja, dieses buch werde ich mir vielleicht kaufen, falls es mit der ausbildungsstelle klappt. aber danke für den hinweis.
 
"Hallo, ich habe bald ein Vorstellungsgespräch als patentanwaltsfachangestellte"Als PAFA sollten Sie sich doch mit solchen Sachen auskennen. Wenn Sie sich offensichtlich aber damit nicht auskennen, dann sollten Sie zumindest richtig benennen können, als was Sie sich für was bewerben zu gedenken. Ferner sollten Sie sich nicht von scheinbar kompetenten Kommentaren blenden lassen. Ein äußerst wichtiger Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster besteht darin, dass mit einem Patent technische Verfahren geschützt werden können. Das habe ich in keiner der Erklärungen von goldi oder Pafa 2006 gelesen.
 
@ plemmplemmOh, tut mir leid. Haben Sie etwa zu denjenigen gehört, die nicht wussten, dass man mit Gebrauchsmustern keine Verfahren schützen kann, und haben deswegen die Stelle nicht bekommen? Oder ist der Grund für Ihre Genervtheit ein anderer? Ich glaube hier im Forum über therapeutische Hilfe gelesen zu haben. Suchen Sie mal.
 
was für filme fahren sie denn??? kann einem ja nur leid tun.ich bin schon längst ausgelernt und weiß über die materie bestens bescheid, danke.es ging viel mehr darum, wie sie durch unnötige kommentare wie "dann sollten sie zumindest richtig benennen blabla". das es hier um einen ausbildungsplatz geht, dürfte sogar IHR therapeut gerafft haben.sowas ist unnötig.
 
"es ging viel mehr darum, wie sie durch unnötige kommentare wie "dann sollten sie zumindest richtig benennen blabla"."Es ist vorteilhaft, wenn man genau ausdrücken kann, was man meint. Durch meinen Kommentar braucht sich keiner, insbesondere Sie als Nicht-Fragensteller, angegriffen fühlen. Man sollte eher was daraus lernen. Offenbar haben das auch Sie nicht verstanden, denn aus Ihrem Kommentar (plempi du nervst) kann ich beim besten Willen nicht entnehmen, dass Sie sich auf das vorstehende beziehen. Und Ihre weiteren Kommentare wie "was für filme fahren sie denn??? kann einem ja nur leid tun., "das es hier um einen ausbildungsplatz geht, dürfte sogar IHR therapeut gerafft haben." sind genau das, was Sie selbst zum Schluss anmerken, nämlich "sowas ist unnötig." Wieso Sie also solche Kommentare schreiben, ist unverständlich. Also wenn Sie nichts fachliches beitragen wollen oder können, insbesondere in einem Fachforum, dann sollten Sie einfach Ihr anonymes Maul halten.
 
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