Vergütungsberechnung für PA nach RVG

lene

Schreiber
Ich habe da mal eine Frage an diejenigen, welche den Fachkundeunterricht in Bremen / München besucht haben:Wenn in einer Vergütungsberechnungsaufgabe steht, dass ein RA Klage eingereicht hat und im Termin ein PA mitwirkt, bekommt dieser PA dann eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 bzw. 3200) oder nur eine halbe (wie die für den Terminsvertreter [Nr. 3401])?Und dann wollte ich noch fragen, ob ihr die Gerichtsgebühren nur dann in der Rechnung berücksichtigt habt, wenn sie explizit in der Aufgabe gefordert wurden oder immer?Ich danke euch im voraus!
 
Der PA erhält im Normalfall die gleichen Gebühren wie der RA musst aber noch den §143 III PatG angeben (bei Patentstreit).I. Rechtszug:1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVGPTP Nr. 7002 VV RVGNormalerweise sind die Gerichtskosten nicht in der Rechnung aufzuführen. Hab ich noch nie gesehen (Münchner Berufschule). Aber wenn, dann wird ausdrücklich darauf hingewiesen.Viele Grüße,Ben<hr>
 
Dankeschön ersteinmal!Es ist also egal, wann der PA zum ersten mal nach außen hin auftritt, er bekommt die volle Verfahrensgebühr, sobald er auch am Termin teilnimmt?!
 
Nochmals danke!Ohne Fachkundeunterricht ist man im Hinblick auf die Abschlussprüfungen bei den ein oder anderen Themen dann doch ein wenig aufgeschmissen! Da kann es schon vorkommen, dass man ganz grundsätzliche Fragen stellen muss. *g*LG Lene
 
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