Ich habe da mal eine Frage an diejenigen, welche den Fachkundeunterricht in Bremen / München besucht haben:Wenn in einer Vergütungsberechnungsaufgabe steht, dass ein RA Klage eingereicht hat und im Termin ein PA mitwirkt, bekommt dieser PA dann eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 bzw. 3200) oder nur eine halbe (wie die für den Terminsvertreter [Nr. 3401])?Und dann wollte ich noch fragen, ob ihr die Gerichtsgebühren nur dann in der Rechnung berücksichtigt habt, wenn sie explizit in der Aufgabe gefordert wurden oder immer?Ich danke euch im voraus!