Verkürzung der Ausbildung

Pafa München

Schreiber
Ist es möglich unter folgenden Vorraussetzungen die Ausbildung zur verkürzen?

- mittlerer Schulabschluss
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

Bisher habe ich hierzu leider keine eindeutige Antwort erhalten.
 
Hallo,

das sollte wegen deiner abgeschlossenen Ausbildung möglich sein. Hier gilt für die Pafas dasselbe wie für die Rechtsanwalts- bzw. Notarfachangestellten (dieselbe Ausbildungsordnung). Da findet man im Internet bzw. Google ggf. etwas mehr dazu.

Dein Betrieb bzw. die Kanzlei muss dies bei der Kammer beantragen.

Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
ist auf der Grundlage der §§ 7 und 8 BBiG möglich.

Verkürzung durch Anrechnung beruflicher Vorbildung
auf die Ausbildungszeit

Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, dass der
Besuch eines Bildungsganges berufsbildender Schulen oder
die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz
oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Die
Rechtsverordnung kann vorsehen, dass die Anrechnung eines
gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbildenden
bedarf (§ 7 BBiG).

Verkürzung durch vorzeitiges Erreichen des Ausbildungsziels
Auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden hat die zuständige
Stelle die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn zu erwarten
ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht
wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf
die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit
richten (Teilzeitberufsausbildung) (§ 8 Abs. 1 BBiG).
 
Oben