Hallo!Ich hab grad ein Problem, das ich nicht alleine lösen kann. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen:Bei Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer Patentanmeldung müssen ggf. Aufrechterhaltungsgebühren nachentrichtet werden. Frage: Müssen alle bis zur Abzweigung aufgelaufenen Aufrechterhaltungsgebühren entrichtet werden oder nur die Aufrechterhaltungsgebühr, in deren Zeitraum die Abzweigung fällt?Vorab vielen Dank für eure Hilfe!GrüßleLati