Zusendung Abschlussprüfungsklausuren von der Kammer

Medi

GOLD - Mitglied
Habe direkt nach der Prüfung im Mai bei der Kammer die Klausuren zur Einsicht angefordert, aber bis heute nichts gehört.Hat jemand von Euch das ebenfalls beantragt?
 
Meiner Meinung nach darf ein solcher Antrag erst nach Bekanntgabe aller Noten (inkl. der Note der mündlichen Prüfung) bzw. nach Übersendung des Fachangestelltenbriefs ein solcher Antrag gestellt werden. Dies war ja im Mai noch nicht der Fall. Vielleicht solltest du einfach nochmal einen neuen Antrag einreichen bzw. noch ein wenig abwarten. Ich habe beispielsweise meinen Fachangestelltenbrief erst letzte Woche erhalten und werde nun einen solchen Antrag stellen.
 
Zitat: Medi... die Klausuren zur Einsicht angefordert ...Hallo Medi,werden einem die eigenen Klausuren dann zugeschickt oder muss man vor Ort Einsicht nehmen?Gast2
 
Soweit ich weiß, werden die Klausuren dem Ausbilder (also Patentanwalt) zur Verfügung gestellt, und unter dessen Aufsicht darf man Einsicht nehmen, Kopien sollen wohl offiziell verboten sein, aber nun ja ... wen interessierts ;)
 
Und soweit ich weiß kann man die Abschlussprüfungen genauso wie die Zwischenprüfungen bei der Kammer anfordern.Liebe Grüße
 
Hab inzwischen alle Klausuren bekommen, ohne einen neuen Antrag zu stellen.Im Anschreiben der Kammer steht, dass die Unterlagen "vertraulich" behandelt werden sollen.Das bedeutet ja nicht, dass man sie sich nicht für den Eigenbedarf kopieren kann. ;-)Zurückschicken muss man sie auf jeden Fall.Über die Bewertung bin ich teilweise ziemlich entsetzt....
 
Melody,weil sie nur ganz selten die volle Punktzahl geben und Punkte abziehen, obwohl man z.B. bei Fristenberechnung alle Paragrafen angegeben hat, aber nicht die allgemeinen im BGB (187 und 188, ich habe sie bei der ersten Frage genannt, sie sahen also, dass ich es weiß, sie haben mir aber bei jeder weiteren Frage einen halben Punkt abgezogen, weil ich es nicht dauernd wiederholt habe). Weil sie ein ganz unflexibles Bewertungssystem haben.Wenn man z.B. noch andere richtige Angaben machen konnte als die, die in ihren Lösungsunterlagen stehen, gibt´s dafür gar keine Punkte.
 
@ Medi:Hast du die Unterlagen an deine Privatadresse gesendet bekommen oder an deine Kanzlei?Reicht im Antrag einfach nur ein Zweizeiler von wegen Einsicht in die Abschlussprüfung?Schonmal danke für ne Antwort :)
 
Die Klausuren werden nur an die Kanzlei gesandt, und zwar an den Anwalt.Du darfst sie nur unter seiner Aufsicht einsehen.Antrag ist formlos.Könnte aber sein, dass die Frist dafür jetzt abgelaufen ist.
 
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