Zitat: Gast@Redakteur:Vielleicht sollten Sie das vorab mal klären, damit Sie sich da keinen Ärger einhandeln (falls sich doch noch jemand findet, der Ihnen sowas für Forum zur Verfügung stellt ... )Lieber Gast,tatsächlich stemmt sich die Kammer gegen eine Herausgabe der alten Prüfungsaufgaben. Dies empfinden wir als bedauerlich, zumal hierdurch nur diejenigen von den alten Prüfungsaufgaben profitieren, die in Kanzleien ausgebildet werden, die auf eine entsprechende Aufgabensammlung zurückgreifen können. Dies ist eine Ungleichbehandlung! Wenn wir dies der Kammer begreiflich machen können, so stellt diese vielleicht von sich aus die alten Aufgaben zur Verfügung. Zu diesem Zweck wäre es jedoch sinnvoll, dass wir zeigen können, dass einige der Klausuren kursieren. Gegen die Veröffentlichung von Mitschriften aus den mündlichen und schriftlichen Prüfungen kann die Kammer jedoch nichts haben ....Mit freundlichem GrußD. Gröbel(Redakteur)