Mh, wenn ich das richtig verstehe, dann wartet ihr auf einen "nächsten" Bescheid, d.h. ihr habt den ersten Bescheid schon erhalten, oder??Vielleicht bezieht sich dann die Sache mit den 8- und 24-Monatsakten darauf...Das Amt ist ja nur beim ersten Bescheid angehalten, sofern frühzeitig...