also ich weiß nicht ob dir das wirklich weiterhilft, da alle prüfer natürlich unterschiedlich sind, aber generell waren die fragen eher praxisbezogen und natürlich ohne paragraphenangabealso, bei welchen ämtern kann man welche anmeldungen einreichen? welche unterlagen braucht man und welche gebühren muss man innerhalb welcher fristen zahlen (also nur die art, nicht der genaue betrag)? was würden sie einem mandanten in der und der situation raten? bei welchen gericht muss man ein klage/berufung usw einreichen? darf man gleich klagen oder sollte man zuerst abmahnen? warum? wie ist ungefähr das patentgesetz aufgebaut (erst aufbau des dpma, dann anmeldeerfordernisse, dann veröffentlichung/prüfung/erteilung, dann einspruch, dann die restlichen rechtsmittel)? was macht normalerweise die posteingangsstelle? welche fristen sind nicht wieder einsetzbar? fristenberechnung bei feiertagen ... extra drauf lernen hätte ich nicht müssenbei mir war es auch so, dass eher die schutzrechte intensiver abgefragt wurden, die in der schriftlichen nicht dran warendie leistung meiner gruppe fand ich jetzt nicht überragend (wir konnten nicht alle fragen beantworten und meistens kamen die antworten nicht grade flüssig) aber dennoch hat die schlechteste 94 von 100 punkte bekommen. eigentlich hat jeder *zufälligerweise* genau die punktzahl bekommen, die nötig war, um sich zu verbessern. ich hatte den eindruck, dass - zumindest in münchen - kein prüfer einen in die pfanne hauen wollte und ich weiß von keiner, die sich verschlechtert hat (ok, einer ist gar nicht erst aufgetaucht...)LG schoko