Hi, also ich persönlich hab so was noch nicht gemacht (ok, ich arbeite ja auch erst seit 7 Monaten...), aber die Auszubildende, die vor mir da war, hat im 2. Lehrjahr nach der Zwischenprüfung gewechselt (da möcht ich jetzt aber noch anmerken, dass des Ergebnis von der Zwischenprüfung noch nicht bekannt war!), ohne, dass es irgendwelche Probleme gab. Ich denke, der Vorteil ist, dass du aus der Kanzlei draußen bist (warum willst du eigentlich wechseln? Bilden die so schlecht aus, oder ist des Klima nicht so gut? Oder willst du des einfach nur so wissen?) und neue Erfahrungen in einer anderen Kanzlei machen kannst, der Nachteil wäre dann aber, dass die neue Kanzlei vielleicht ganz neue Ansprüche hat und Sachen von dir verlangt, die du noch gar nicht kannst und deshalb anfangs vielleicht überfordert bist. Auch könnte sich dein Gehalt verändern (zum positiven aber vielleicht auch zum negativen)... Aber letzendlich wäre es ja deine Sache, ob du wirklich weg willst oder nicht... In welchem Lehrjahr bist du denn eigentlich? Also ich würde meinen Chef so ende des 2. anfang des 3. Lehrjahres mal so fragen, wie er sich des denn nach der Abschlussprüfung denn vorstellt. (ok, ich würds nicht so formulieren, aber halt mal so andeuten, was danach passiert) Auf jeden fall aber noch vor den Prüfungen! (warum, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht....)