Prüfung zum Patentanwaltsfachangestellten als Externer

InfinitiX

Vielschreiber
Hallo an alle hier! Ich habe mich gerade hier angemeldet, da ich schon seit langem Antworten auf bestimmte Fragen suche. Erstmal erzähle ich etwas über meine derzeitige Situation:Derzeit arbeite ich bei einer Patentanwaltskanzlei in München als Fremdsprachenkorrespondent, dies bereits seit knapp 1,5 Jahren. Verfüge über ein abgeschlossenes Studium zum Dipl. Übersetzer; aber ihr wisst ja bestimmt wie die Martksituation in dieser Branche ist, daher werde ich auch nicht näher drauf eingehen. Auf jeden Fall habe ich mich entschlossen nach 3-Jähriger Mitarbeit bei Patentanwälten die PaFa Prüfung als Externer abzulegen. Habe mir bereits einige Sachen durchgelesen und die Erfahrung in der Kanzlei ist selbstverständlich auch hilfreich. Habe mir interessehalber auch die Klausur aus dem Jahre 2011 angeschaut und bin daher sehr zuversichtlich, dass es mit dem Bestehen keine großen Schwierigkeiten geben sollte. Nun zu meinen eigentlichen Fragen: Ist es zwingend notwendig bei einer Patentanwaltskanzlei drei Jahre gearbeitet zu haben oder ist es ausschlaggebend, dass man grundsätzlich 3 Jahre bei Patentanwälten - d.h. auch in verschiedenen Kanzleien (evtl. 2 Jahre in einer, 1 Jahr in einer anderen) gearbeitet hat? Wie schaut die Lage da aus?Ist es auch zwingend notwendig, dass man Vollzeit gearbeitet hat? Wie schaut es aus, wenn man z.B. ein Jahr als Vollzeitkraft tätig war und 2 Jahre als Teilzeitkraft mit 32-35 Stunden in der Woche? Würde mich über eure Antworten sehr freuen und bedanke mich schonmal im Voraus!
 
Servus,ich habe vor ein paar Jahren auch als externer die Schule besucht und hatte als Quereinsteiger vorher auch keine richtigen Tätigkeiten im Gewerblichen Rechtsschutz. An Deiner Stelle würde ich in der Patentanwaltskammer nachfragen.Viele Grüße
 
InfinitiX: Frage 1. "Wieviele Arbeitgeber": mE irrelevant. Frage 2. "Differenzierung VZ/TZ": mE geleistete Gesamtstundenzahl relevant. Für mich, eine "Überqualifizierte" ist dieses Thema auch relevant. Ich werde deshalb in der nächsten Woche (49. KW) bei der PAK entweder anrufen oder sogar persönlich vorbeischaun und unsere Fragen vorbringen. Die Fragen/Antworten werde ich SOFORT auf unsere ForumWebsite stellen.Daher bitte Eure Fragen auf unsere ForumWebsite stellen, am besten SOFORT und bitte strukturiert mit Nennung von Schlüsselwörtern.Vorschlag Strukturierung: I. Voraussetzung(en) Zulassung PaFa-Prüfung für Externe bzgl a) Berufserfahrung in Patentanwaltskanzlei(en) oder Patentabteilung(en) in der Industrieb) Berufsschule: Anwesenheitspflichtc) schulische, weitere "höhere" Abschlüsse (wie Dipl.-Übersetzer)d) SprachenkenntnisseVorschlag Schlüsselwörter:I. a) nicht anrechnungsfähige Tätigkeitenanzurechnungsfähige TätigkeitenArbeitszeit: Differenzierung nach Stunden, VZ/TZ, Angestelltenverhältnis/freie Mitarbeit. Bitte um Eure Verbesserungsvorschläge. Wie steht es mit Gründung eines "Münchner Stammtisches", wenn wir um ein entsprechendes ForumWebsiteFundament verfügen?Ich würde das persönlich organisieren/auf die Beine stellen.
 
Hallo liebes Forum,habe jetzt eure Antworten nachverfolgt. Ich habe mich bei der Kammer telefonisch erkundigt und eine Info-Mail zugeschickt bekommen. Grundsätzlich müsste ich das doppelte der Ausbildungszeit nachweisen; die Stundenzahl wird nach Ansicht der Kammer nicht so streng genommen, d.h. auch 32 Stunden wäre ausreichend. Jedoch wird eine Bescheinigung des Patentanwaltes verlangt, welche besagt, dass man die Mehrheit des Ausbildungstoffes welcher für die Ausübung des Berufes notwendig ist, durchgenommen hat. Aus meiner Sicht war die Erklärung etwas schwammig. Werde die Prüfung aber in jedem Fall absolvieren. Sabine, hast du dich bereits erkundigt? Welche Informationen wurden dir mitgeteilt? Wäre bei einem Stammtisch in jedem Fall dabei. Wir müssen uns lediglich auf ein Datum und eine Lokalität in München einigen.Gruß an alle!
 
Liebe Kommunikations-/Stammtischlerfreunde Die uns jetzt vorliegenden Infos sind eine gute Basis für unser Weiterkommen. Infitix: hast Du den (über http://bit.ly/1jDKkfw abrufbaren und von biene empfohlenen) Artikel "Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltsfachangestellten-Prüfung für Externe" durchgelesen? Ich werde am Montag-Nachmittag persönlich bei der PAK vorbeischneiben, um noch an weitere Infos zu gelangen.Auch wenn wir noch nicht 10 StammtischTeilnehmer sind: lasst uns den Sprung ins kalte Wasser einfach wagen.Mein Vorschlag: StammtischTreffen letzter Mittwoch im Januar 2014 (29. Januar), 18:30, beim Augustiner in der Fussgängerzone. Ein Tisch "Pafa" wird für uns dann reserviert sein. Ok? Bitte Bescheid geben, ob das für Euch passt. Danke.Gruß an alle
 
Also ich bin dabei. Und als Schäffler freut es mich besonders, dass wir uns im Augustiner treffen. Wunderbar!Viele Grüße
 
Sabine, den Link habe ich angeschaut! Aehnliches habe ich von der PAK zugeschickt bekommen. Es ist eben ein Gesetz und wie alle anderen Gesetze unterliegt er gewisser Auslegung. Es ist nicht genau definiert wieviele Arbeitsstunden nachgewiesen werden sollen ebensowenig was als "glaubhafte Darlegung erworbener Kenntnisse" zur Verkürzung der Zeit herangezogen werden kann. Wäre da ein Prüfungsseminar, bzw. ein Fernstudium zum Patentreferenten relevant? Können wir aber alles beim Stammtisch dann besprechen. Bin auch dabei am 29. Januar!
 
hey.ich wäre sooooo gerne bei dem stammtisch dabei. aber sind halt 5 stunden fahrt für mich... wollte nur interesse signalisieren. hätte euch wahnsinnig gern kennengelernt. fühl mich mit der prüfungsvorbereitung hier in südhessen schon etwas alleine ist es aber möglich, dass ich die infos auch bekomme, die ihr austauscht?LG
 
Servus, ich denke schon, dass unsere Infos nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen...LG aus München
 
Hallo zusammen,ich bin Münchnerin und bereite mich auch für die Externen-Prüfung 2014 vor.Ich komme gerne zum Stammtisch!Schöne GrüßeBrigitte
 
Da kommen wie ich sehe schon einige Leute zusammen Vermutlich werde ich der einzige Mann sein *lol* )). Wie bereitest du dich denn vor? Und unter welchen Voraussetzungen wurdest du zugelassen, wenn ich fragen darf ?Gruß!
 
Guten Morgen, keine Sorge - Du bist nicht der Hahn im Korb. Dann wären wir schon 2 Männer. Aber wahrscheinlich werde ich der Älteste sein... Viele Grüße
 
Ich schau, dass ich auch dabei bin.Sollen wir versuchen, die Stammtisch-Idee über die PaFaCommunity zu verbreiten, um mehr Feedback / Leute zusammen zu bekommen?
 
Zitat: InfinitiXDa kommen wie ich sehe schon einige Leute zusammen Vermutlich werde ich der einzige Mann sein *lol* )). Wie bereitest du dich denn vor? Und unter welchen Voraussetzungen wurdest du zugelassen, wenn ich fragen darf ?Gruß!Hallo InfinitiX,ich wurde zugelassen, da ich schon seit ca. 2007 zunächst als Freiberuflerin und dann als Festangestellte in Patentanwaltskanzleien gearbeitet habe. Da hatte ich schon mehr als 20 Jahre in anderen Bereichen gearbeitet (angestellt und freiberuflich). Ich habe als Freiberuflerin 2 Jahre mehr oder weniger als Schreibkraft in dem Bereich gearbeitet. Später wurde ich in einer Kanzlei als Formalsachbearbeiterin eingesetzt und mein Anwalt hat mir viel beigebracht. Inzwischen bin ich in einer kleinen Kanzlei Büroleitung und habe drei Mitarbeiter. Da dachte ich mir, es wäre nicht schlecht, wenn ich jetzt den Abschluss mache, auch wenn ich mit 54 Jahren nicht gerade früh dran bin.Ich bereite mich wie folgt vor: BGB - ich habe mir kleine Bücher darüber besorgt (BGB - leicht gemacht). Alelrdings tue ich mich mit dem BGB am schwersten.Wirtschaft und Soziales: Ich studierde das Buch "Allgemeine Wirtschaftslehre für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte".Dann habe ich mir noch ein Buch besorgt "Die Prüfung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten." Da sind Übungen drin. Buchhaltung: Rechnungswesen für RA-Fachangestellte (sehr gutes Buch) von C.F. Müller Verlag.Für das Fachwissen habe ich den Schlagwein und das Buch "Das Patentanwaltssekretariat"Ich habe inzwischen Info, was man mit in die Prüfung nehmen kann und die Prüfungsfragen vom letzten Jahr von der PAK erhalten.Schöne GrüßeBrigitte
 
Neues Jahr 2014: neues Glück!Liebe Kommunikations-/StammtischlerFreunde,unser erster PafaStammtisch wird wie angekündigt am Mittwoch, 29. Januar, 18:30 im Augustiner in der Neuhauserstr. stattfinden. Für unser Thema "Prüfung Pafa als Externer" ist in der Patentanwaltskammer Frau Ulrike HORLITZ (24 22 78-36, var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'dpak'+String.fromCharCode(64)+'patentanwalt'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln('<a href="'+m+e+'">'+e+'</a>');dpak@patentanwaltde, werktags vormittags und mittwochs auch nachmittags) zuständig. Frau Horlitz ist selbst Pafa - ich denke noch jetzt gerne an das prima persönliche Gespräch, das ich am 18. Dezember 2013 mit Ihr führen durfte. Nachfolgend ein Exzerpt aus der schriftlichen Info von Frau Horlitz: "Zur Abschlussprüfung ist gem. § 45 Abs. 2 BBiG auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlagen von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.Dementsprechend muss ein von einem Patentanwalt ausgestellter Tätigkeitsnachweis vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass Sie die entsprechende Zeit in dem Beruf tätig gewesen sind, sich mit der ganz überwiegenden Anzahl der Ausbildungsschwerpunkte aus dem Berufsbild der Patentanwaltsfachangestellten vertraut gemacht haben und sich die entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit angeeignet haben." Außerdem beigefügt drei von Frau Horlitz gemailte relevante Dateien (Individueller Ausbildungsplan; Prüfungsordnung; Literaturvorschläge).Die Anmeldungsfrist für die 2014-Prüfung ist der 07. März.Ich werde versuchen Frau Horlitz als Teilnehmerin für unseren Stammtisch zu gewinnen!Die PAK hat einen Leitfaden "Ausbildung Patentanwaltsfachangestellte" herausgegeben. Der kostet nur leider (in der Papierausgabe) EUR 25,00 - das habe ich mir gegönnt (203 DIN A4-Seiten, Spiralbindung, Ausgabe 2013). Klar, dass ich diesen Faden bei unserm Stammtisch mit dabei haben werde.
 
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