Hallo an alle hier! Ich habe mich gerade hier angemeldet, da ich schon seit langem Antworten auf bestimmte Fragen suche. Erstmal erzähle ich etwas über meine derzeitige Situationerzeit arbeite ich bei einer Patentanwaltskanzlei in München als Fremdsprachenkorrespondent, dies bereits seit knapp 1,5 Jahren. Verfüge über ein abgeschlossenes Studium zum Dipl. Übersetzer; aber ihr wisst ja bestimmt wie die Martksituation in dieser Branche ist, daher werde ich auch nicht näher drauf eingehen. Auf jeden Fall habe ich mich entschlossen nach 3-Jähriger Mitarbeit bei Patentanwälten die PaFa Prüfung als Externer abzulegen. Habe mir bereits einige Sachen durchgelesen und die Erfahrung in der Kanzlei ist selbstverständlich auch hilfreich. Habe mir interessehalber auch die Klausur aus dem Jahre 2011 angeschaut und bin daher sehr zuversichtlich, dass es mit dem Bestehen keine großen Schwierigkeiten geben sollte. Nun zu meinen eigentlichen Fragen: Ist es zwingend notwendig bei einer Patentanwaltskanzlei drei Jahre gearbeitet zu haben oder ist es ausschlaggebend, dass man grundsätzlich 3 Jahre bei Patentanwälten - d.h. auch in verschiedenen Kanzleien (evtl. 2 Jahre in einer, 1 Jahr in einer anderen) gearbeitet hat? Wie schaut die Lage da aus?Ist es auch zwingend notwendig, dass man Vollzeit gearbeitet hat? Wie schaut es aus, wenn man z.B. ein Jahr als Vollzeitkraft tätig war und 2 Jahre als Teilzeitkraft mit 32-35 Stunden in der Woche? Würde mich über eure Antworten sehr freuen und bedanke mich schonmal im Voraus!