Patentanwaltsfachangestellter als Quereinsteiger (Teil 1)

Mein Weg zum gewerblichen Rechtsschutz

Wie jeder und jede andere auch, habe auch ich vor der PAFA-Prüfung und der Arbeit in einer Patentanwaltskanzlei meine eigene Vorgeschichte, durch die ich mir individuelle Perspektiven und Wissen aneignen konnte, manches mehr, manches weniger hilfreich für die Ablegung der Abschlussprüfung.

Nach dem Abitur habe ich zunächst ein Jahr als freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) bei der Bundeswehr in der Gebirgsaufklärung gedient.

Als ich dann kurz vor dem Ende meiner geplanten Dienstzeit stand, hatte ich die Qual der Wahl, was ich eigentlich beruflich machen möchte – Studieren, Ausbildung oder etwas anderes? Nach etwas Suche und Besinnung darauf, was ich eigentlich, zumindest gemäß meinem Abiturzeugnis, ganz gut kann, habe ich mich daraufhin für die Berufsausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten entschieden.

Erst zum Abschluss der Fremdsprachenkorrespondenz-Ausbildung stellte sich wieder die Frage „was nun?“ und die Antwort hierauf war glücklicherweise recht schnell gefunden. An viele Stellenanzeigen, die konkret nach Fremdsprachenkorrespondenten gesucht haben, kann ich mich nicht erinnern, allerdings suchten überraschend viele Kanzleien nach der Kombi „Patentanwaltsfachangestellt/in oder Eurokorrespondent/in oder Fremdsprachenkorrespondent/in“.

Was ein Eurokorrespondent sein sollte, wusste ich damals schon, aber ersteres hat mir zu dem Zeitpunkt noch nichts gesagt. Die beschriebenen Aufgaben und Tätigkeitsgebiete schienen interessant und sich etwas juristisches Wissen „on the job“ aneignen zu müssen, war meiner Meinung nach auch kein Problem. Meine Vorstellung, was meine konkreten Aufgaben sein würden, war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch sehr von der Berufsfachschule geprägt und sehr sprachenlastig. Sodann schrieb ich einige Bewerbungen und konnte ein paar Bewerbungsgespräche später in einer großen Patent- und Rechtsanwaltskanzlei beginnen. Das war dann im April 2017.

Erst viel später, als ich bereits eine Weile in einer Kanzlei gearbeitet habe, habe ich verstanden, dass eigentlich überall im IP-Bereich PAFAs gesucht werden, diese aber deutlich rarer – und somit auch „teurer“ – sind als die Alternativen, weswegen oftmals nur die „Fachabteilungen“, in denen auf keinen Fall Fehler passieren dürfen, komplett oder zum Großteil mit PAFAs besetzt sind.

Arbeit im Bereich IP als Quereinsteiger

Vorab muss ich sagen, dass ich mit meinem Arbeitgeber bzw. mit dem mir vorgesetzten Sozius und meinen Kollegen (an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Herr PA Alber und Herrn Gross) ziemliches Glück hatte. Wie ich inzwischen weiß, ist es alles andere als gang und gäbe, dass man als Quereinsteiger ohne vorherige Berührung mit Patent- und Markenrecht tatsächlich mehr beigebracht bekommt oder andere Aufgaben übernimmt als die „simpelsten“ (ohne an dieser Stelle despektierlich klingen zu wollen) Formalarbeiten oder monotone Diktatschreiberei. Sowohl mein Chef als auch meine Kollegen haben mir immer wieder neue und auch interessante Aufgaben übertragen und mir auch erklärt, was wir wieso und wie machen müssen, sodass ich nicht nur wusste wie etwas gemacht werden muss, sondern auch warum.

Bereits nach kurzer Zeit konnte ich mit Begriffen wie „Prüfungsbescheid“, „Anspruchssatz“, „Priorität“ etc. etwas anfangen und nach etwas mehr als einem halben Jahr auch selbstständig die anfallenden Arbeiten herauspicken und erledigen. An diesem Punkt muss ich auch sagen, dass ich glücklicherweise die Möglichkeit hatte, nicht nur im Bereich Patente zu arbeiten, sondern auch mit der ein oder anderen Design- und Markenanmeldung Berührung hatte, wenn auch seltener.

Nach etwa einem Jahr im Beruf habe ich angefangen mich für Fortbildungen zu interessieren und dazu entschieden ein berufsbegleitendes Studium zum Wirtschaftsjuristen (Bachelor of Law) zu beginnen. Auch hierbei wurde ich von meinem Chef unterstützt. Wie sich später herausstellte war das Studium sowohl Fluch als auch Segen für die PAFA-Prüfung. Dass es einen „Fluch“-Aspekt, gibt ist bestimmt für den einen oder anderen überraschend, allerdings bei näherer Betrachtung, und wenn man weiß, was in der PAFA-Prüfung wie abgefragt wird, ziemlich logisch. Aber dazu gleich mehr.

Dass man auch ohne vorherige Ausbildung an der PAFA-Abschlussprüfung teilnehmen kann, ist den meisten, die zumindest kurz mit dem Gedanken gespielt haben, bekannt. Eine evtl. nicht so weit verbreitete Information ist hingegen die Tatsache, dass hierzu nicht zwangsweise die 1,5-fache Länge der Ausbildungszeit an Erfahrung im IP-Bereich gesammelt werden muss. Zumindest die Zulassungsvoraussetzungen der Patentanwaltskammer in Bayern erlauben es nämlich auch Externen, an der Abschlussprüfung teilzunehmen, sofern diese

a) zumindest (nur) 3 Jahre Berufspraxis in einer Kanzlei / IP Abteilung etc. und

b) eine gewisse „Vorqualifikation“ aufweisen bzw. eine (sonstige) besondere Eignung.

Für letzteres dachte ich nach 3 Jahren Arbeit bei meiner Kanzlei könnte ich ggfs. mein laufendes Wirtschaftsrechtsstudium hernehmen. Als ich dann so weit war, mich für die Abschlussprüfung anzumelden, wurde ich in einem meiner Telefonate mit der Patentanwaltskammer doch überrascht, denn das Wirtschaftsrechtsstudium hätte es für die Zulassung zur Prüfung laut deren Aussage gar nicht gebraucht! Bereits die „Vorqualifikation“ als Fremdsprachenkorrespondent genügt, um die benötigte Zeit der Berufspraxis auf (nur) 3 Jahre herabzusetzen. Ein Brief mit den nötigen Zeugniskopien / Arbeitsvertragskopien und einem kurzen Empfehlungsschreiben meines Arbeitsgebers später erhielt ich bereits die Einladung zur Prüfung – 2021 wohl das erste Mal ohne Prüfungsgebühr für Externe.

In Teil 2 des Erfahrungsberichts geht es weiter mit der Vorbereitung auf die Prüfung, der Prüfung selbst und dem Fazit zum vollzogenen Quereinstieg.

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Herr Denis Reimann ist Fremdsprachenkorrespondent und Patentanwaltsfachangestellter. Überdies bereitet er sich in einem berufsbegleitenden Studium auf den Abschluss als Bachelor of Law vor.